Mit der neuen Covid-19-Verordnung vom 10.05.2020 ist es den Sportvereinen unter Beachtung hygenischer Vorschriften wieder gestattet, den Breitensport im Freien durchzuführen.
Bei der Durchführung müssen die entsprechenden Vorgaben der einzelnen Länder sowie der einzelnen Verbände zwingend beachtet werden.
Die aktuell gültige Verordnung für das Land Baden-Württemberg kann auf der Website des Kultusministeriums Baden Württembergs eingesehen werden.
[Update 2020-05-29]
Mit der neu verabschiedeten Covid-19-Verordnung ist ab Montag, den 02. Juni 2020 unter Auflagen die Nutzung von Hallen für den Sportbetrieb wieder gestattet. Die Details hierzu können auf der Website des Kultusministeriums Baden Württembergs entnommen werden.